Stube mit Blick in den Wintergarten
Sauna in der Spa Suite Nebelhorn
Eindecken im Wintergarten
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB

Allgemeine Buchungsbedingungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt (Buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen (Fewo) 10 %, bei Übernachtung/Frühstück, 20 % des Übernachtungspreises, bei Halbpension 30 %, bei Vollpension 40 % des Pensionspreises. Dem Gast bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Gastgeber keine oder eine wesentlich niedrigere Entschädigung als die o.g. Stornopauschale entstanden ist.
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
6. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Hinweis zu COVID-19:
Wir weisen darauf hin, dass es in der Verantwortung des Buchenden liegt, die behördlichen Anweisungen in seinem Bundesland/Landkreis/Stadtkreis eigenverantwortlich umzusetzen. Wird der Heimatort des Gastes zu einem Risikogebiet erklärt, ist eine Anreise nur möglich, wenn die entsprechenden Auflagen für die Einreise nach Bayern erfüllt werden.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung!

Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission - https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Allgemeine Geschäftsbedinungen der Alpe Dornach

1.Geltungsbereich
1.1. Diese Buchungsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, alle Reiseverträge, sowie alle weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
1.2. Abhängig von dem von Ihnen gebuchten Angebot handelt es sich um einen Beherbergungsvertrag, soweit nicht gesondert ausgewiesen, gelten die nachfolgenden Regelungen.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen als Kunde finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Abschluss des Reisevertrages
2.1. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung verbindlich an.
2.2. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder online/ elektronisch vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
2.3. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung durch uns bei Ihnen zustande. Über die Annahme, für die es keiner bestimmten Form bedarf, informiert das Hotel Sie bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss durch Übersendung oder Übermittlung der Reservierungsbestätigung. 2.4. Die Reiseunterlagen werden Ihnen i.d.R. mit erfolgreicher Buchung umgehend elektronisch übermittelt, per Post übersandt oder, bei einer Buchung vor Ort, Ihnen im Hotel ausgehändigt.

3. Leistungen
3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in der Reiseausschreibung so, wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reservierungsbestätigung, verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der Bestätigung.
3.2. Sie sind verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von Ihnen in Anspruch genommenen weiteren Leistungen den vereinbarten Preis des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für von Ihnen veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3.3. Bitte beachten Sie, dass nicht eingelöste Gutscheine sowie Bergbahn-Tickets (abhängig vom Bergbahnbetrieb) nicht rückerstattet oder übertragen werden können.

4. Leistungsänderungen
4.1. Änderungen der Reiseleistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind vor Beginn der Reise nur gestattet, soweit die Änderungen unerheblich sind. Soweit solche Änderungen anfallen, werden wir Sie vorab auf einem dauerhaften Datenträger vor Reisebeginn informieren.
4.2. Im Falle von erheblichen Vertragsänderungen verweisen wir auf die gesetzlichen Regelungen des § 651g BGB.

5. Rücktritt durch Sie als Kunden bei Beherbergungsverträgen
5.1. Sie sind, soweit dies bei dem von Ihnen gewählten Angebot vorgesehen ist, berechtigt Ihre Buchung kostenfrei innerhalb der Frist von 4 Wochen vor Anreise zu stornieren. Mit Ablauf der Stornofrist sind Sie bei einer Stornierung der Buchung verpflichtet den Reisepreis, abzüglich unserer ersparten Aufwendungen und damit 80% des Reisepreises zu bezahlen. Soweit das Zimmer weitervermietet werden kann, wird die Stornogebühr nicht erhoben.
5.2. Die Stornogebühr ist sofort nach dem Zugang der Stornierungsrechnung bei Ihnen fällig.

6 Reiserücktrittskostenversicherung
6.1. Die Kosten für die ERGO-Reiserücktrittsversicherung gehören nicht zum Reisepreis und werden bei einem Rücktritt/einer Stornierung nicht, auch nicht teilweise zurückerstattet bzw. sind zu bezahlen.
6.2. Soweit Sie ERGO nicht gewählt haben, wird der Abschluss einer anderen Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
6.3. Weiterhin empfehlen wir eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.

7. Ersatzperson/Untervermietung
7.1. Sie sind, soweit Sie Verbraucher sind, berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist vor dem Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären, dass an Ihrer Stelle ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie uns nicht später als 2 Tage vor Reisebeginn zugeht. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter ein, so haftet dieser mit Ihnen gesamtschuldnerisch für den Reisepreis. Weiterhin sind die uns hierdurch entstehenden angemessenen Mehrkosten zu erstatten.
7.2. Soweit Sie nicht Verbraucher sind, ist die Unter- oder Weitervermietung ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht zulässig; § 540 Abs. 1. S. 2 BGB wird abbedungen.

8. Umbuchungen
8.1. Umbuchungen, also insbesondere Änderungen des Reisetermins, der Zimmerkategorie oder der Gästezahl sind, soweit bei dem von Ihnen gebuchten Angebot angegeben, in dem dort genannten Zeitraum vor Reiseantritt und im Rahmen der Verfügbarkeit einmalig möglich. Auf weitere Umbuchungen besteht kein Anspruch. Wir sind jedoch bemüht, Ihren Wünschen nachzukommen und solche zu ermöglichen. Unberührt hiervon bleiben die durch die Umbuchung bedingten Preisdifferenzen.
8.2. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer von Ihnen gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl gebuchter Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
8.3. Im Falle einer vorzeitigen Abreise können die Kosten für den bereits bestätigten und nicht genutzten Aufenthaltszeitraum nicht erstattet werden.

9. Kündigung durch das Hotel
Der Reiseveranstalter kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Gast die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch uns nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von dem Leistungsträger gutgeschriebenen Beträge.

10. Zimmerbereitstellung,-übergabe und -rückgabe, Nutzung
10.1. Sie erwerben keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Das Hotel behält sich vor, Ihnen ein vergleichbares Zimmer oder Zimmer einer höheren Kategorie zur Verfügung zu stellen.
10.2. Es gelten jeweils die allgemeinen Check-In und Check-Out-Angaben, die auf der Buchungsbestätigung aufgeführt sind.
10.3. Die Nutzung des Zimmers zu anderen als Beherbergungszwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

11. Hunde Hunde sind unter der Voraussetzung entsprechender Anmeldung bei der Buchung der Reise und Verfügbarkeit entsprechender Zimmer herzlich willkommen. Alle Informationen und Preise zu einem Aufenthalt finden Sie auf unserer Homepage unter www.alpe-dornach.de. Wir weisen darauf hin, dass Sie für Beschädigungen, welche durch Ihren Hund verursacht werden, haften.

12. Rauchverbot In allen Zimmern des Hotels besteht uneingeschränkt Rauchverbot. Dies gilt auch für das Rauchen an geöffneten Fenstern. Im Fall eines Verstoßes sind Sie verpflichtet einen Schadensersatz zu leisten, soweit Sie nicht nachweisen, dass uns kein oder lediglich ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch uns bleibt vorbehalten.

13. Haftungsbeschränkung von Beherbergungsverträgen
13.1. Das Hotel als Beherbergungsbetrieb haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden - aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat; - sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen, oder wenn diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen.
13.2. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
13.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
13.4. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB. Die Haftung ist damit auf das Hundertfache des Beherbergungspreises für einen Tag, jedoch mindestens bis zu dem Betrag von 600 € und höchstens bis zu dem Betrag von 3.500 € begrenzt; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500 € der Betrag von 800 €. Das Hotel weist darauf hin, dass es sich bei in den Zimmern vorhandenen Safes um Schließschränke handelt, die keiner Sicherheitsstufe entsprechen. Wertgegenstände können an der Rezeption zur Verwahrung im Haupttresor des Hotels abgegeben werden:
13.5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Ziff. 12.2.a. gilt entsprechend.

14. Verbraucherstreitbeilegung Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

15. Schlussbestimmungen
15.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
15.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
15.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. 15.4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
15.5. Es gelten die Datenschutzbestimmungen des Hotels, die unter www.alpe-dornach.de/datenschutz einsehbar sind.
15.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Buchungsbedingungen für den Reisevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Kontakt

Alpe Dornach
Sesselweg 16
87561 Oberstdorf / Tiefenbach
DEUTSCHLAND
Tel. +49 8322 6630
Fax +49 8322 988110

Gault&Millau 2023

GM-Logo

Wir sind stolz...

...auf unsere Küchenchefin Christine Dornach & ihr Team, die uns auch in diesem Jahr 2 Hauben im renommierten Restaurantführer Gault & Millau und 88 Punkte im Falstaff erkocht haben!

Öffnungszeiten

Ganzjährig für Euch geöffnet!

täglich von 07.30 bis 23.00 Uhr
von 04.11. bis 17.12.2024 Mo + Di nur Älplerfrühstück

Älplerfrühstück

07.30 bis 10.30 Uhr
mit Voranmeldung

Brotzeiten
ab 10.00 Uhr

Warme Küche
von 11.30 bis 21.00 Uhr

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